KTN Kugellagertechnik Neely GmbH & Co. KG
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen | Stand: 01.01.2014
1. Allgemeines
Nachfolgende Bedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und
Leistungen des Unternehmens Kugellagertechnik Neely GmbH & Co. KG –
nachfolgend “KTN” genannt – Gültigkeit. Änderungen bedürfen
stets zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KTN. Abweichende
Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer/Kunden als seine Geschäftsbedingungen
mitgeteilt worden sind, binden die KTN nicht. Stillschweigen gegenüber abweichenden
Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
2. Angebot und Abschluss
Alle Angebots- und Listenpreise sind freibleibend. Jede Bestellung gilt erst als
angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die KTN zugegangen
ist. Auch sämtliche mündliche und fernmündliche Abmachungen und Zusicherungen
werden erst durch eine schriftliche Bestätigung der KTN gültig. Auftragsbestätigungen
sind sofort nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Unstimmigkeiten umgehend
bekannt zu geben.
3. Preise, Gefahrübergang
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ab Betriebssitz der KTN,
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eventuelle Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort werden
getrennt berechnet. Die Gefahr für geliefertes Material geht mit der Übergabe
an den Käufer/Kunden auf diesen über. Bei Lieferungen per Bahn, Post oder
Spedition/Transportunternehmen geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an Bahn,
Post oder Spedition/Transportunternehmen an den Käufer/Kunden über.
4. Lieferung
Angegebene Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme mittels schriftlicher
Auftragsbestätigung unverbindlich – Zwischenverkauf vorbehalten.
Schriftlich bestätigte Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener
Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Transportverzögerung, Betriebsstörungen
in der KTN oder Lieferanten-Werken). Die KTN ist ganz oder teilweise zum Rücktritt
unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Käufers/Kunden
berechtigt, sofern sich die dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zugrunde
liegende Kostensituation erheblich verändert, die Lieferzeit verlängert
oder die Erbringung der Leistung für die KTN in sonstiger Weise unzumutbar ist.
Jeder Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die KTN behält sich das Recht
vor, Teillieferungen (ggf. auch mehrere) vorzunehmen. Schadensersatzansprüche
– insbesondere Verzugsraten aufgrund von Teillieferung oder verspäteter
Lieferung – stehen dem Käufer/Kunden nicht zu.
5. Zahlungsbedingungen
Berechnet werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Die Zahlungen sind
innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei einer Zahlung innerhalb
von 14 Kalendertagen gewähren wir 1 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Kommt der
Käufer/Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der
KTN den entstandenen Verzugsschaden, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz, zu ersetzen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Käufers/Kunden
ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig geworden sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen aus
demselben Vertrag geltend machen. Werden der KTN nach Vertragsabschluss Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen
lassen, so sind sämtliche Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig.
Umstände solcher Art berechtigen die KTN, noch nicht durchgeführte Leistungen
nur gegen ausreichende Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen durchzuführen sowie nach
Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der KTN bis zur Erfüllung sämtlicher
der KTN gegen den Käufer/Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen nur im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs vom Kunden weiterveräußert,
verarbeitet oder vermietet werden. Bei einer Verarbeitung wird die KTN
Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis zum Wert des verarbeiteten
Sicherungsguts. Bereits mit der Bestellung durch den Käufer/Kunden werden zur
Sicherheit für offene Forderungen der KTN die Erlöse aus der Veräußerung
bzw. Verarbeitung oder Vermietung von Vorbehaltsgut an die KTN abgetreten. Gleiches
gilt für Forderungen aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung,
Schadensersatz). Die KTN nimmt diese Abtretung an. Sicherungsübereignungen oder
Verpfändungen von Vorbehalts- oder Sicherungsgut sind unzulässig. Pfändungen
in das Sicherungsgut sind der KTN sofort anzuzeigen. Übersteigt der tatsächliche
Wert der Sicherheiten mehr als 10 % der gesicherten Forderungen, so wird die KTN die
diesen Betrag übersteigenden Sicherheiten auf Anforderung des Kunden nach eigener
Auswahl freigeben. Kommt der Käufer/Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die KTN den
Gegenstand vom Käufer/Kunden herausverlangen und nach Androhung mit
angemessener Frist den Gegenstand – unter Verrechnung auf den Kaufpreis
– durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche
Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Gegenstandes trägt der Käufer/Kunde.
7. Gewährleistung und Haftung
Die KTN gewährleistet, dass die von der KTN erbrachten Leistungen und
gelieferten Produkte frei von erheblichen Mängeln sind. Bei Sachmängeln
leistet die KTN nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung.
Der KTN steht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung
fehl, wird von der KTN abgelehnt oder ist für den Käufer/Kunden nicht
zumutbar, so steht diesem das Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt
vom Vertrag zu. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab
Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ausgeschlossen sind auch sämtliche
weitergehenden Ansprüche, wie z.B. auf Ersatz von mittelbaren Schäden und
Übernahme von Folgekosten, insbesondere auch Ansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Begehungsweise durch die KTN. Die Mängelhaftung bezieht
sich weiterhin nicht auf natürliche Abnutzung und ferner nicht auf Schäden,
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher
mechanischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen
Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer/Kunden verursacht werden,
- Fehler oder Mängel, die aufgrund fehlerhafter
Angaben, Zeichnungen, oder bereitgestellter Komponenten des Käufer/Kunden
verursacht wurden,
- Schäden durch höhere Gewalt, z.B.
Blitzschlag,
- Schäden durch unsachgemäße Verwendung
und Nichtbeachtung von Betriebs- und Wartungsvorschriften,
- Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung
mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch oder durch Verschmutzung, sowie
- Schäden durch außergewöhnliche
mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne
schriftliches Einverständnis der KTN Eingriffe des Käufers/Kunden oder
Dritter am Gegenstand vorgenommen werden, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen.
Der Käufer/Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Gegenstände unverzüglich
zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb
von 8 Werktagen, zu rügen. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind
diese unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu
erfolgen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach dieser Vorschrift
nicht gerügte Mängel gelten als genehmigt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist
Würzburg. Alleiniger Gerichtsstand ist, sofern der Käufer/Kunde Kaufmann ist,
bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten der Sitz der KTN (Würzburg). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn
der Käufer/Kunde Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die vertraglichen Beziehungen
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Sonstige Bestimmungen
Fristen verlängern sich angemessen, z.B. bei Streik, Aussperrungen, höherer
Gewalt und anderen Ereignissen, soweit sie durch die KTN nicht beeinflusst werden können.
Insbesondere hat die KTN Verkehrs- und Betriebsstörungen, die nicht von der KTN
zu vertreten sind, Mangel an Rohstoffen, die Nichtlieferung von Zulieferbetrieben
und dergleichen nicht zu vertreten. Die KTN behält sich das Recht vor,
Vertragspflichten aus diesem Vertrag durch geeignete Dritte ausführen zu lassen.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen
Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst
weitgehend erreichen. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.