AGB der KTN zum Download

AGB

KTN Kugellagertechnik Neely GmbH & Co. KG

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen | Stand: 01.01.2014

1. Allgemeines
Nachfolgende Bedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Unternehmens Kugellagertechnik Neely GmbH & Co. KG – nachfolgend “KTN” genannt – Gültigkeit. Änderungen bedürfen stets zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KTN. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer/Kunden als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden die KTN nicht. Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

2. Angebot und Abschluss
Alle Angebots- und Listenpreise sind freibleibend. Jede Bestellung gilt erst als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die KTN zugegangen ist. Auch sämtliche mündliche und fernmündliche Abmachungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung der KTN gültig. Auftragsbestätigungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Unstimmigkeiten umgehend bekannt zu geben.

3. Preise, Gefahrübergang
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ab Betriebssitz der KTN, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort werden getrennt berechnet. Die Gefahr für geliefertes Material geht mit der Übergabe an den Käufer/Kunden auf diesen über. Bei Lieferungen per Bahn, Post oder Spedition/Transportunternehmen geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an Bahn, Post oder Spedition/Transportunternehmen an den Käufer/Kunden über.

4. Lieferung
Angegebene Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung unverbindlich – Zwischenverkauf vorbehalten. Schriftlich bestätigte Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Transportverzögerung, Betriebsstörungen in der KTN oder Lieferanten-Werken). Die KTN ist ganz oder teilweise zum Rücktritt unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Käufers/Kunden berechtigt, sofern sich die dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zugrunde liegende Kostensituation erheblich verändert, die Lieferzeit verlängert oder die Erbringung der Leistung für die KTN in sonstiger Weise unzumutbar ist. Jeder Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die KTN behält sich das Recht vor, Teillieferungen (ggf. auch mehrere) vorzunehmen. Schadensersatzansprüche – insbesondere Verzugsraten aufgrund von Teillieferung oder verspäteter Lieferung – stehen dem Käufer/Kunden nicht zu.

5. Zahlungsbedingungen
Berechnet werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Die Zahlungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei einer Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen gewähren wir 1 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Kommt der Käufer/Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der KTN den entstandenen Verzugsschaden, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, zu ersetzen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Käufers/Kunden ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig geworden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen. Werden der KTN nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, so sind sämtliche Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig. Umstände solcher Art berechtigen die KTN, noch nicht durchgeführte Leistungen nur gegen ausreichende Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen durchzuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der KTN bis zur Erfüllung sämtlicher der KTN gegen den Käufer/Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs vom Kunden weiterveräußert, verarbeitet oder vermietet werden. Bei einer Verarbeitung wird die KTN Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis zum Wert des verarbeiteten Sicherungsguts. Bereits mit der Bestellung durch den Käufer/Kunden werden zur Sicherheit für offene Forderungen der KTN die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verarbeitung oder Vermietung von Vorbehaltsgut an die KTN abgetreten. Gleiches gilt für Forderungen aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, Schadensersatz). Die KTN nimmt diese Abtretung an. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen von Vorbehalts- oder Sicherungsgut sind unzulässig. Pfändungen in das Sicherungsgut sind der KTN sofort anzuzeigen. Übersteigt der tatsächliche Wert der Sicherheiten mehr als 10 % der gesicherten Forderungen, so wird die KTN die diesen Betrag übersteigenden Sicherheiten auf Anforderung des Kunden nach eigener Auswahl freigeben. Kommt der Käufer/Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die KTN den Gegenstand vom Käufer/Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand – unter Verrechnung auf den Kaufpreis – durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Gegenstandes trägt der Käufer/Kunde.

7. Gewährleistung und Haftung

Die KTN gewährleistet, dass die von der KTN erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte frei von erheblichen Mängeln sind. Bei Sachmängeln leistet die KTN nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Der KTN steht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird von der KTN abgelehnt oder ist für den Käufer/Kunden nicht zumutbar, so steht diesem das Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ausgeschlossen sind auch sämtliche weitergehenden Ansprüche, wie z.B. auf Ersatz von mittelbaren Schäden und Übernahme von Folgekosten, insbesondere auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehungsweise durch die KTN. Die Mängelhaftung bezieht sich weiterhin nicht auf natürliche Abnutzung und ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher mechanischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
 
  • Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer/Kunden verursacht werden,
  • Fehler oder Mängel, die aufgrund fehlerhafter Angaben, Zeichnungen, oder bereitgestellter Komponenten des Käufer/Kunden verursacht wurden,
  • Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag,
  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung und Nichtbeachtung von Betriebs- und Wartungsvorschriften,
  • Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung, sowie
  • Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
     
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne schriftliches Einverständnis der KTN Eingriffe des Käufers/Kunden oder Dritter am Gegenstand vorgenommen werden, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen. Der Käufer/Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Gegenstände unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen, zu rügen. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach dieser Vorschrift nicht gerügte Mängel gelten als genehmigt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Würzburg. Alleiniger Gerichtsstand ist, sofern der Käufer/Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der KTN (Würzburg). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer/Kunde Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Sonstige Bestimmungen
Fristen verlängern sich angemessen, z.B. bei Streik, Aussperrungen, höherer Gewalt und anderen Ereignissen, soweit sie durch die KTN nicht beeinflusst werden können. Insbesondere hat die KTN Verkehrs- und Betriebsstörungen, die nicht von der KTN zu vertreten sind, Mangel an Rohstoffen, die Nichtlieferung von Zulieferbetrieben und dergleichen nicht zu vertreten. Die KTN behält sich das Recht vor, Vertragspflichten aus diesem Vertrag durch geeignete Dritte ausführen zu lassen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.